Auszug aus unserer Satzung
§2 Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO).
2. Der Verein verfolgt die folgenden gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke:
• Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO
• Förderung von Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
• Förderung der Gesundheit und medizinischen Versorgung (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO)
• Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO)
• Förderung von sozialen Themen und Wohlfahrt (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO)
• Förderung des Umwelt- und Naturschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
• Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
• Förderung des interkulturellen Austauschs und der internationalen Zusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
3. Der Satzungszweck wird im In- und Ausland verwirklicht.
4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
• Hilfestellung und Seelsorge bei persönlichen Problemen durch persönliche Gespräche
• Schulungen und Bildungsmaßnahmen zur Selbsthilfe
• Bereitstellung von Schulmaterialien, Schuluniformen und anderen Bildungsmitteln für Hilfsbedürftige
• Finanzierung und Bereitstellung von medizinischer Versorgung und Medikamenten (inkl. Brillen und anderen optischen Hilfsmitteln)
• Bereitstellung von Lebensmitteln und Hygieneartikeln sowie Unterstützung bei der Beschaffung von Kleidung, Möbeln, Haushaltsgeräten und anderen grundlegenden Bedarfsgütern
• Renovierung von Wohnräumen sowie Unterstützung beim Wiederaufbau von Wohnungen und Häusern nach Naturkatastrophen oder anderen Schäden
• Finanzierung und Bereitstellung von Fahrzeugen für den Dienst vor Ort, einschließlich Wartung und Instandhaltung
• Organisation und Durchführung des Transports hilfsbedürftiger Menschen zu Arztbesuchen, Einkäufen und kulturellen Veranstaltungen, um ihre Grundversorgung sicherzustellen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern.
• Unterstützung bei Abschlussfeiern und anderen bedeutenden Lebensereignissen
• Unterstützung bei der Arbeitsuche
• Betreuung und Unterstützung von Menschen in schwierigen Situationen wie Drogen- oder bei Alkoholmissbrauch
• Sachspenden für soziale Einrichtungen wie Krankenhäusern, Sozialstationen, Behinderteneinrichtungen, Alkohol- und Drogensuchteinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Kindergärten, Waisenhäuser und Flüchtlingslager
• Unterstützung und Durchführung von Suppenküchen zur Versorgung hilfsbedürftiger Menschen mit warmen Mahlzeiten
• Durchführen von kulturellen und sportlichen Projekten insbesondere für Kinder, Jugendliche, Senioren, Kranke und Menschen mit Behinderungen
• Verteilung von Geschenken an hilfsbedürftige Menschen zu Weihnachten oder ähnlichen Anlässen, insbesondere für Kinder, Waisen und Senioren
5. Der Verein ist berechtigt, unselbständige Niederlassungen im Ausland zu errichten, um seine Ziele effizient und zielgerichtet zu verwirklichen.
6. Der Verein kann zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke Organisationen, Institutionen, Vereinen und Gemeinden vor Ort im Sinne des § 58 Nr. 1 AO finanziell unterstützen, sofern diese die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins fördern. Die finanzielle Unterstützung erfolgt unter der Bedingung, dass die empfangenden Stellen die Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Satzung des Vereins verwenden.